Im Frühling beginnt mit den ersten Blüten auch die Zeit, in der die Landwirte Pflanzenschutzmittel spritzen. Wer nun einen Schaden an den Bienen feststellt, der auf eine Vergiftung hinweist,
sollte eine Bienenprobe untersuchen lassen. So funktioniert's.
Mit den ersten Blüten im Jahr beginnt in den Obstplantagen und auf den Äckern auch wieder die Zeit, in der die Landwirte Pflanzenschutzmittel spritzen. Dies dürfen sie jedoch nicht
ohne Rücksicht auf die Bienen. So schreibt die Bienenschutzverordnung vor, dass nur die Mittel die als bienenungefährlich eingestuft sind – sie tragen die Bezeichnung B4 – in die Blüten gespritzt
werden dürfen. Einige der Pflanzenschutzmittel dürfen zudem nur in den Abendstunden und bis spätestens 23 Uhr ausgebracht werden, wenn keine Biene mehr unterwegs ist und Nektar oder Pollen
sammelt.
So soll eigentlich verhindert werden, dass es dazu kommt, dass Bienen oder ganze Bienenvölker Vergiftungen durch die Pflanzenschutzmittel erleiden. Kommt es dennoch dazu bzw. hat ein Imker den
Verdacht, dass Schäden an den Bienen durch Pflanzenschutzmittel ausgelöst wurden, gilt es zeitnah Proben von den toten Bienen zu sichern und zur Untersuchung einzuschicken.
Wichtig: Wer einen Verdacht auf eine Vergiftung hat und deshalb Proben nehmen will, sollte einen Zeugen dabeihaben und dafür sollte man sich an den ortsansässigen Imkerverein wenden, der meist
einen Gesundheitsobmann dafür benannt hat. Den betroffenen Bienenstand sollte man vom ersten Verdacht bis zur Probennahmen und der Schadensdokumentation zudem nicht verändern.
Die Untersuchungen führen die Bieneninstitute durch, unter anderem das Julius-Kühn-Institut in Braunschweig. Dieses rät zu folgendem Vorgehen:
Weitere Informationen zu den Untersuchungen hinsichtlich Bienenvergiftungen finden Sie hier.>>>
QUELLE: https://www.bienenjournal.de/aktuelles/meldungen/verdacht-auf-bienenvergiftung-das-ist-zu-tun/