Verdacht auf Vergiftung

Im Frühling beginnt mit den ersten Blüten auch die Zeit, in der die Landwirte Pflanzenschutzmittel spritzen. Wer nun einen Schaden an den Bienen feststellt, der auf eine Vergiftung hinweist, sollte eine Bienenprobe untersuchen lassen. So funktioniert's.

Mit den ersten Blüten im Jahr beginnt in den Obstplantagen und auf den Äckern auch wieder die Zeit, in der die Landwirte Pflanzenschutzmittel spritzen. Dies dürfen sie jedoch nicht ohne Rücksicht auf die Bienen. So schreibt die Bienenschutzverordnung vor, dass nur die Mittel die als bienenungefährlich eingestuft sind – sie tragen die Bezeichnung B4 – in die Blüten gespritzt werden dürfen. Einige der Pflanzenschutzmittel dürfen zudem nur in den Abendstunden und bis spätestens 23 Uhr ausgebracht werden, wenn keine Biene mehr unterwegs ist und Nektar oder Pollen sammelt.

So soll eigentlich verhindert werden, dass es dazu kommt, dass Bienen oder ganze Bienenvölker Vergiftungen durch die Pflanzenschutzmittel erleiden. Kommt es dennoch dazu bzw. hat ein Imker den Verdacht, dass Schäden an den Bienen durch Pflanzenschutzmittel ausgelöst wurden, gilt es zeitnah Proben von den toten Bienen zu sichern und zur Untersuchung einzuschicken.

Das ist bei der Probennahme wichtig

Wichtig: Wer einen Verdacht auf eine Vergiftung hat und deshalb Proben nehmen will, sollte einen Zeugen dabeihaben und dafür sollte man sich an den ortsansässigen Imkerverein wenden, der meist einen Gesundheitsobmann dafür benannt hat. Den betroffenen Bienenstand sollte man vom ersten Verdacht bis zur Probennahmen und der Schadensdokumentation zudem nicht verändern.

Die Untersuchungen führen die Bieneninstitute durch, unter anderem das Julius-Kühn-Institut in Braunschweig. Dieses rät zu folgendem Vorgehen:

  • Proben von den geschädigten Bienen sollten möglichst innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Schaden festgestellt wurde, genommen werden. Zur Probennahme sollte man Handschuhe tragen.
  • Eine Probe sollte mindestens 1000 tote Bienen –das entspricht etwa 100 Gramm – umfassen und möglichst sauber sein (keine Verunreinigungen durch Erde oder Gras etc.).
  • Bestenfalls reicht man auch eine Probe von den Pflanzen ein, die man im Verdacht hat, den Schaden ausgelöst zu haben. Diese Probe sollte mindestens 100 Gramm Pflanzenmaterial umfassen.
  • Die Proben sollte man getrennt voneinander verpacken: Bienenproben luftdurchlässig in einen Karton und Pflanzenproben wasserdicht in einen Gefrierbeutel. Die Proben benötigen jeweils eine eindeutige Kennzeichnung.
  • Sollte es nötig sein, dass die Bienen und Pflanzen gelagert werden, weil sie beispielsweise erst nach einem Wochenende verschickt werden können, können sie bis zu drei Tage in den Kühlschrank. Ab vier Tagen Lagerzeit müssen sie dafür tiefgefroren werden.
  • Zusätzlich zu der Probennahme sollte man Fotos von den vorgefundenen Bienen, vom Bienenstand und der Umgebung während der Zeit der vermeintlichen Vergiftung machen.
  • Mit den Proben schickt man auch einen Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftung an das ausgewählte Bieneninstitut. Die Institute bieten den Antrag meist als Download an.

Weitere Informationen zu den Untersuchungen hinsichtlich Bienenvergiftungen finden Sie hier.>>>

 

 

QUELLE: https://www.bienenjournal.de/aktuelles/meldungen/verdacht-auf-bienenvergiftung-das-ist-zu-tun/